Neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – Pflicht ab 20. Januar 2027
CE‑Kennzeichnung für Ihre Maschine: abgeben und sorgenfrei ausliefern.
Sie schildern Ihr Projekt und erhalten einen Festpreis mit klarem Projektplan. Alles andere übernehmen wir: Risikobeurteilung, technische Dokumentation, Betriebsanleitung.
- Rechtssicher in Verkehr bringen und in Betrieb nehmen
- Haftungsrisiko vom Tisch
- Ihr Team konstruiert, statt Normen zu wälzen
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Lieber schriftlich? Projekt kurz schildern
Das sagen Kunden
5,0 auf Google · 12 Bewertungen„SUEDSPITZE hat uns bei SCHMITZ Feuerwehrtechnik bei Konformitätsbewertung und Risikobeurteilung für unsere Feuerwehrfahrzeugaufbauten unterstützt. Die Zusammenarbeit war unkompliziert, bei Fragen hatten wir immer schnell jemanden am Telefon, und die Ergebnisse konnten wir direkt weiterverwenden. Jederzeit gerne wieder!"
„SUEDSPITZE hat über mehrere Jahre an den Gefährdungsbeurteilungen für ein anspruchsvolles Neubauprojekt mitgearbeitet. Die Zusammenarbeit war über die Projektlaufzeit konstant zuverlässig, die Dokumentation strukturiert und prüffest. Eine Empfehlung für komplexe Projektumgebungen."
„Herr Frank kennt unsere Arbeit draußen genau und macht keine Schreibtisch-Sicherheit […] Bei Fragen ist er direkt erreichbar und antwortet schnell, ohne Umwege. Für uns als kleinen Betrieb genau richtig: unkompliziert, verlässlich, auf Augenhöhe. Klare Empfehlung."
Das erhalten Sie
Vier Ergebnisse, die am Ende auf Ihrem Tisch liegen:
- Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100
- Maßnahmenliste für Konstruktion und Fertigung
- Betriebsanleitung und technische Dokumentation
- Unterschriftsreife Konformitätserklärung samt CE-Kennzeichnung
Unsicher, was Ihre Maschine davon braucht? 15 Minuten reichen für eine erste Einordnung.
Typische Ausgangslagen
Drei Situationen, ein Anruf. Erkennen Sie Ihre wieder?
Neumaschine muss raus
Die Maschine ist konstruiert, der Kunde wartet, aber Risikobeurteilung, Betriebsanleitung und Konformitätserklärung fehlen oder sind lückenhaft.
CE-Komplettpaket, priorisiert nach Ihrem Liefertermin
Umbau oder Retrofit
Eine Bestandsmaschine wurde verändert, neue Steuerung, mehr Leistung, andere Schutzeinrichtung. Unklar ist: Liegt eine wesentliche Veränderung vor?
Kurzgutachten als belastbare Entscheidungsgrundlage
Verkettung oder Roboterzelle
Mehrere CE-gekennzeichnete Maschinen werden verbunden. Wer erklärt jetzt die Konformität der Gesamtheit, und für welche Schnittstellen?
Schnittstellen-Risikobeurteilung und Bewertung der Gesamtheit von Maschinen
In drei Schritten zur CE-Kennzeichnung
Transparent und ohne Fachchinesisch, mit einer Maßnahmenliste in leichter Sprache für Ihre Fertigung.
Sichtung & Festpreis
Sie senden Unterlagen oder wir besichtigen die Maschine. Danach erhalten Sie ein Festpreisangebot, ohne versteckte Nachforderungen.
Risikobeurteilung & Maßnahmen
Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 mit praxisorientierten Maßnahmen, die in der Fertigung funktionieren, statt nur Normzitaten.
Dokumentation & Konformität
Technische Dokumentation und Betriebsanleitung bis zur Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung, MRL- oder MVO-konform je nach Inverkehrbringen.
Ihr Ansprechpartner
Ein Projekt, ein Verantwortlicher, keine Warteschleife.
Maximilian Frank
Inhaber, Sicherheitsingenieur
„Sie bekommen einen klaren Fahrplan, eine belastbare Dokumentation und einen Ansprechpartner, der erreichbar ist, vom Erstgespräch bis zur Konformitätserklärung."
0176 44767726 · info@suedspitze.com
Direkt einen 15-Minuten-Termin buchen
Ingenieurbüro bei Ulm · Projekte im gesamten DACH-Raum · Referenzprojekte aus Ihrer Branche stellen wir Ihnen im Erstgespräch vor.
Alles aus einer Hand
Je nach Projekt einzeln oder als Komplettpaket:
- Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100
- Technische Dokumentation nach Anhang VII
- Betriebsanleitung nach DIN EN ISO 20607
- Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
- Einbauerklärung für unvollständige Maschinen
- Umstellung auf die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
- Bewertung wesentlicher Veränderungen
- Sicherheitskonzepte für verkettete Anlagen
Ab dem 20. Januar 2027 gilt die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verbindlich. Wer jetzt dokumentiert, dokumentiert einmal, nicht zweimal.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet, ausführlich dann im Gespräch:
Was kostet eine CE-Kennzeichnung?
Das hängt von Komplexität der Maschine und vorhandenen Unterlagen ab. Risikobeurteilungen für Standardmaschinen beginnen im niedrigen vierstelligen Bereich, Komplettpakete entsprechend darüber. Nach Sichtung Ihrer Unterlagen nennen wir Ihnen einen Festpreis.
Wie schnell können Sie starten?
Erstgespräch und Festpreisangebot erhalten Sie kurzfristig. Terminkritische Projekte, etwa vor einer Auslieferung, priorisieren wir nach Absprache. Bei vollständigen Unterlagen ist eine Risikobeurteilung typischerweise in wenigen Wochen abgeschlossen.
Gilt für meine Maschine schon die neue Maschinenverordnung?
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt verbindlich für Maschinen, die ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden. Geht Ihre Maschine nach diesem Datum auf den Markt, dokumentieren wir direkt MVO-konform, dann müssen Sie nicht nacharbeiten.
Wir haben eine Bestandsmaschine umgebaut. Brauchen wir eine neue CE-Kennzeichnung?
Das kommt darauf an, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt. Wir bewerten das in einem Kurzgutachten, das Ihnen eine belastbare Entscheidungsgrundlage gibt, bevor größere Umbaukosten entstehen.
Was ist mit unvollständigen Maschinen?
Für unvollständige Maschinen erstellen wir die Einbauerklärung samt Montageanleitung und den speziellen technischen Unterlagen, damit Sie Ihr Produkt sauber in Verkehr bringen können.
Wer haftet am Ende für die Konformität?
Die Herstellerverantwortung bleibt rechtlich bei Ihnen, daran ändert kein Dienstleister etwas. Genau deshalb erhalten Sie von uns eine Dokumentation, die einer Prüfung standhält, nachvollziehbar aufgebaut und auf dem Stand der Technik.
15-Minuten-Erstgespräch buchen
Kostenlos und unverbindlich: Wir klären, wo Ihre Maschine steht und was bis zur CE-Kennzeichnung fehlt. Wählen Sie direkt einen freien Termin, wahlweise als Videocall oder Telefonat.
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Lieber schriftlich? Unverbindliche Anfrage
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